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Stellungnahme des Senats der TU Berlin vom 15.11.1995


Der Akademische Senat der TU Berlin hat ziemlich einhellig gegen Studiengebühren und Studienstandsnachweispflichten ausgesprochen. Er hat den Präsidenten der TU gebeten, dieses Votum auf der HRK zu vertreten. Der Beschlußtext wurde gruppen- und fraktions- übergreifend formuliert.
BESCHLUSS AS 3/504-15.11.95 (21:1:2) {J:N:E}
Gesellschaftlicher Konsens und wirtschaftlicher Wohlstand eines Volkes hängen in starkem Maße von dessen Bildungsniveau ab. Laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Bildung, insbesondere auch die Hochschulbildung, bewußt Staatsaufgabe. In diesem Sinne war es bisher erklärtes Ziel der Bundesrepublik, die vorhandenen Bildungsreserven voll zu mobilisieren. Ein Kernstück dieser Bildungspolitik war - auch unter dem Aspekt der Chancengleichheit - die Öffnung der Hochschulen unter Verzicht auf Studiengebühren. Insbesondere in Zeiten der sozialen und wirtschaftlichen Engpässe ist die Aufrechterhaltung dieses hochschulpolitischen Grundprinzips für den Akademischen Senat der TU Berlin unverzichtbar. Der Hochschulzugang muß offen sein für alle, die die Berechtigung dazu besitzen - unabhängig von ihren sozialen Voraussetzungen. Deshalb lehnt der AS allgemeine Studiengebühren zu Lasten der Studierenden ab.

Zeitlich festgelegte Leistungs- oder Wissensstandnachweise, die zu einem Aufschub des folgenden Studienabschnittes führen, sind offensichtlich studienzeitverlängernd. Der Akademische Senat lehnt deshalb zusätzliche obligatorische Leistungsnachweise ab.

Der AS bittet den Präsidenten, sich bei der Landeskonferenz der Hochschulrektoren und -präsidenten (LKRP) sowie bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für diese Standpunkte einzusetzen. Insbesondere möge der Präsident sich nach Kräften dafür einsetzen, daß die HRK im Sinne dieses Beschlusses hochschulpolitisch Stellung bezieht.


bay, 15.3.1999, URL www.michael-bayer.de