BESCHLUSS AS 3/504-15.11.95 (21:1:2) {J:N:E}
Gesellschaftlicher Konsens und wirtschaftlicher Wohlstand eines
Volkes hängen in starkem Maße von dessen Bildungsniveau ab. Laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Bildung,
insbesondere auch die Hochschulbildung, bewußt Staatsaufgabe. In
diesem Sinne war es bisher erklärtes Ziel der Bundesrepublik, die
vorhandenen Bildungsreserven voll zu mobilisieren. Ein Kernstück
dieser Bildungspolitik war - auch unter dem Aspekt der
Chancengleichheit - die Öffnung der Hochschulen unter Verzicht
auf Studiengebühren. Insbesondere in Zeiten der sozialen und
wirtschaftlichen Engpässe ist die Aufrechterhaltung dieses
hochschulpolitischen Grundprinzips für den Akademischen Senat der
TU Berlin unverzichtbar. Der Hochschulzugang muß offen sein für
alle, die die Berechtigung dazu besitzen - unabhängig von ihren
sozialen Voraussetzungen. Deshalb lehnt der AS allgemeine
Studiengebühren zu Lasten der Studierenden ab.Zeitlich festgelegte Leistungs- oder Wissensstandnachweise, die zu einem Aufschub des folgenden Studienabschnittes führen, sind offensichtlich studienzeitverlängernd. Der Akademische Senat lehnt deshalb zusätzliche obligatorische Leistungsnachweise ab.
Der AS bittet den Präsidenten, sich bei der Landeskonferenz der Hochschulrektoren und -präsidenten (LKRP) sowie bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für diese Standpunkte einzusetzen. Insbesondere möge der Präsident sich nach Kräften dafür einsetzen, daß die HRK im Sinne dieses Beschlusses hochschulpolitisch Stellung bezieht.