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Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des vorgesehenen bildungspolitischen Spitzengesprächs 1993

A. Maßnahmen im Hochschulbereich

II. Fachhochschulausbau in den alten und neuen Ländern


  1. Ausbau der Hochschulen schwerpunktmäßig bei den Fachhochschulen (unter Würdigung vorliegender Planungen für den Ausbau der Fachhochschulen, der voraussehbaren Entwicklung der Nachfrage nach Studienplätzen und der Realisierungsmöglichkeiten empfiehlt der Wissenschaftsrat als neue Zielzahl für den Ausbau der Hochschulen 1.250.000 Studienplätze, davon sollten umgehend mindestens 350.000 an Fachhochschulen errichtet werden). Vorrangige Verwirklichung der von den Regierungschefs zusätzlich zum 19. Rahmenplan beschlossenen bis zu 50.000 neuen Studienplätze an Fachhochschulen in den alten Ländern und der vom Wissenschaftsrat empfohlenen 52.000 Studienplätze an Fachhochschulen in den neuen Ländern. Die Umsetzung des Regierungschefbeschlusses von 1989 hat sich bislang verzögert; er ist nunmehr ohne weiteren Verzug bis zum Jahr 2000 zu verwirklichen. Ziel ist dabei, daß an Fachhochschulen ein Anteil von 35 % der Studienanfänger erreicht wird.
    Zuständig: Bund und Länder zu a), Länder zu a) und b). Art der Maßnahme: a) Aufstockung der HBFG-Ansätze, b) Sicherstellung der personellen und sächlichen Ausstattung. Zeitrahmen: 1994 bis 2000.

  2. Ab 2000 sollte der Ausbau der Fachhochschulen auf einen Anteil von mindestens 40 % der Studienanfänger angestrebt werden. In dieser Ausbauphase Erweiterung des Fächerspektrums durch Erschließung neuer Ausbildungsfelder auch in Konkurrenz zum universitären Bereich und unter Berücksichtigung von Berufsakademien und Verwaltungsfachhochschulen; Überführung von dafür geeigneten Studiengängen aus dem Universitäts- in den Fachhochschulbereich (in der Diskussion sind Gebiete aus der Rechtswissenschaft, Sprachen in Kombination mit Landeskunde und Wirtschaft, angewandte Naturwissenschaften sowie die Ausbildung einiger Lehrergruppen). Im Zuge dieses weiteren Ausbaus sind auch Umwidmungen von Gebäuden, Stellen und Mitteln aus dem Universitätsbereich in die Fachhochschulen in Betracht zu ziehen. Bis 2000 Erprobung neuer Ausbildungsfelder im Rahmen von Modellversuchen.
    Zuständig: Länder, Bund (im Rahmen von BLK-Modellversuchen). Art der Maßnahme: BLK-Modellversuchsschwerpunkt im Rahmen des Förderbereichs Modellversuche im Hochschulbereich; im übrigen Entwicklung neuer Studiengänge im Rahmen des Fachhochschulausbaus. Zeitrahmen: Kurz- und mittelfristig.

  3. Verbesserung der Rahmenbedingungen

    1. Prüfung weiterer dienst- und besoldungsrechtlicher Verbesserungen für Professoren an Fachhochschulen.
      Zuständig: Bund, Länder. Art der Maßnahme: Bundesbesoldungsgesetz, Landesbesoldungsgesetze. Zeitrahmen: Mittelfristig.

    2. Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Fachhochschule und Universität; Promotionsmöglichkeit an Universitäten für besonders befähigte Fachhochschulabsolventen, und zwar ohne zusätzlichen universitären Abschluß.
      Zuständig: Länder, Hochschulen. Art der Maßnahme: Landeshochschulgesetze, Promotionsordnungen. Zeitrahmen: 1993 bis 1994.

    3. Verbesserung der Perspektiven der beruflichen Entwicklung von Fachhochschulabsolventen im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips und von Kostenneutralität.
      Zuständig: Bund, Länder. Art der Maßnahme: Vorlage eines Berichts des Bundesministers des Innern gemäß Kabinettsbeschluß vom 7.10.1992, Überprüfung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes und der Länderbeamtengesetze sowie der Landeshochschulgesetze. Zeitrahmen: Kurz- bis mittelfristig.


Weiter:
A.III. Qualitativer Ausbau und verbesserte Nutzung der Universitäten in den alten Ländern
A.IV. Ausbau der Hochschulen in den neuen Ländern
A.V. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen
Übersicht
bay, 14.3.1999, URL www.michael-bayer.de