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"Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Eine Zusammenfassung


Qualitative Anforderungen und Struktur des Hochschulbereichs

"Die staatlichen Hochschulen sind Grundpfeiler für die wissenschaftliche, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus ihnen geht das im internationalen Wettbewerb dringend benötigte Wissen und entsprechen (aus-)gebildete Personal als entscheidende Voraussetzung für die Prosperität von Gesellschaft und Wirtschaft hervor." (HRK, S. 6)

Die Bildungs- und Ausbildungsangebote der Hochschulen sollen differenziert sein, und sie sollen den unterschiedlichen Interessen der jungen Menschen, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Wissenschaft und unterschiedlichen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt entsprechen, außerdem sollen sie innerhalb Europas vergleichbar sein.

Die unterschiedlichen Hochschulen sollen eigene Profile haben:
a) "Die Einheit der Wissenschaft, die Vielfalt der Disziplinen, die Freiheit, Einheit und Gleichrangigkeit von Forschung und Lehre, der Auftrag zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden sind auch zukünftig prägende Strukturelemente der Universität." (HRK, S. 7) - Diese Prämisse findet sich leider nur im "Vorwort", in den konkreten Veränderungsvorschlägen ist davon nicht mehr viel zu bemerken!

b) Die Fachhochschulen zeichnen sich durch stärkere Praxisorientierung und durch das Hervortreten von Anwendungs- gegenüber Theorieorientierung aus.

Maßnahmen zur Stärkung des Hochschulwesens

1. Studienreform an Universitäten

Das grundständige Studium soll von durchschnittlich Begabten in der noch festzulegenden Regelstudienzeit absolvierbar sein, die Spezialisierung soll zurückgenommen werden, dadurch soll Freiraum für die exemplarische Einbeziehung von Interessierten in die Foschung ermöglicht werden. Im Graduiertenkolleg soll eine wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung, in der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, geleistet werden.

Außerdem soll das Abitur weiter vereinheitlicht werden, fachbezogene Auswahlkriterien sollen verstärkt genutzt werden.

2. Sicherung der Universitätsforschung

3. Stärkung der Fachhochschulen

4. Hochschulausbau

Zur Deckung des Bedarfs sind mehr als 1 Mio. flächenbezogene Studienplätze in den alten und 290.000 in den neuen Bundesländern nötig, das sind zusammen 1,325 Millionen. Davon sollten rd. 905.000 auf Universitäten, 420.000 auf Fachhochschulen entfallen. Dazu wären staatliche Aufwendungen von jährlich etwa 9 Mrd. Mark (1,3% des BSP) nötig.

5. Hochschulorganisation

Außerdem soll die Attraktivität von Berufsausbildungen gesteigert werden und weiterführende Bildungswege angeboten werden.
Quellennachweis: Arbeitskreis Hochschulpolitik im AStA Uni Marburg
mb, 15.3.1999, URL www.michael-bayer.de